Für eine reibungslose und einheitliche Durchführung
Das Ressort hat zum Ziel, die IV-Gesetzgebung im Bereich Leistungen möglichst einheitlich umzusetzen. Der Bereich der Versicherungsleistungen umfasst dabei alle Geld- und Sachleistungen ohne die Berufliche Eingliederung (Ressort Integration). Das Ressort gibt den IV-Stellen Empfehlungen im Bereich Leistungen ab und setzt sich für die Schaffung einfacher und praxisnaher Abläufe ein.