Mitgliederversammlung
Unsere Mitglieder sind die 26 kantonalen IV-Stellen, die IV-Stelle für Versicherte im Ausland und die liechtensteinische Invalidenversicherungsanstalt.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Kantone sind für die Organisation der IV-Stellen zuständig.
Wir fördern die Vernetzung und den Informationsaustausch untereinander und setzen uns für die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Umsetzung ein.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, an der die Leiter/innen der IV-Stellen teilnehmen. Sie wählt die sechs Mitglieder des Vorstands. In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle führt der Vorstand die Geschäfte der IVSK.
Unsere Statuten können Sie hier einsehen.