Willkommen zu unserem Jahresbericht 2023

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Wir sind Ihre Integrationsversicherung

IV – diese beiden Buchstaben kennt jeder. Leider werden die mit der IV verbundenen Leistungen häufig immer noch ausschliesslich mit der Rente assoziiert.

Dass die IV-Stellen jährlich über 55'000 Personen bei der beruflichen Integration unterstützen und begleiten, geht dabei oft vergessen. Finanziell bedeutet dieses Engagement eine Investition von rund 1,5 Milliarden Franken jährlich. Eine grosse Investition, die sich jedoch lohnt: In über sechs von zehn Fällen ist diese Unterstützung erfolgreich. Dies zeigen die Ergebnisse der Eingliederung, die 2023 abgeschlossen werden konnten. Dies macht die IV zur grössten Integrationsversicherung der Schweiz.

Als Fachverband der IV-Stellen ist es uns wichtig, Wissenslücken rund um die IV zu schliessen. Im Jahr 2023 haben wir uns intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, welche Themen wir verstärkt in einen öffentlichen Dialog einbringen wollen. Eines unserer Kernthemen sind die Produkte und die Leistungen der IV. Diese sind oft wenig oder gar nicht bekannt. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Bedingungen und die Abläufe für Aussenstehende beziehungsweise Laien oft schwer verständlich sind. Dies möchten wir künftig ändern. Wir möchten zu relevanten Themen der IV Informationen aufbereiten und Fakten zur Verfügung stellen. Wir beginnen mit der beruflichen Eingliederung: Im Beitrag «Was bietet die IV an?» zeigen wir auf, wie die IV unterstützen kann, um Betroffene beruflich zu integrieren.

Ebenfalls ist es unser Anspruch, dass die IV-Stellen ihre Leistungen schlank und kundenorientiert erbringen können. In der von Digitalisierung geprägten Welt nimmt die IT auch bei der IV einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Wo sinnvoll und möglich, werden unsere Abläufe automatisiert. So zum Beispiel bei der elektronischen Rechnungsbearbeitung. Elektronische Rechnungen sind die Voraussetzung für eine automatisierte Prüfung und eine raschere Auszahlung an die Begünstigten. Hier hat das Ressort ICT zusammen mit der ZAS im Jahr 2023 erste Ergebnisse umgesetzt. Weitere Optimierungen bestehen bei den Rahmenbedingungen für die Durchführung. So nehmen zum Beispiel die administrativen Aufwände bei gesetzlichen Anpassungen stetig zu. Im Dialog mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), welches als Aufsichtsorgan die entsprechenden Weisungen erlässt, zeigen wir die Auswirkungen auf und suchen gemeinsam nach pragmatischen Lösungen.

Sorgen bereiten den IV-Stellen die medizinischen Gutachten – denn diese sind Mangelware. Gleichzeitig wurde 2023 die Qualität einzelner Gutachten öffentlich kritisiert. Ob eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen Anrecht auf eine IV-Rente hat und wie hoch diese konkret ist, hängt davon ab, wie gut sie in der Lage ist, einem finanziellen Erwerb nachzugehen. Um dies objektiv zu beurteilen, braucht es zum Teil vertiefte versicherungsmedizinische Abklärungen mittels Gutachten. Zwar ist dies nur bei einer von sechs Personen notwendig. Aber diese Fälle sind sehr anspruchsvoll: In rund der Hälfte dieser Fälle sind mehrere Erkrankungen im Spiel, sodass es eine übereinstimmende Beurteilung von mehreren Fachrichtungen (polydisziplinäres Gutachten) braucht. Das Ressort Interne Dienstleistungen hat diese Problematik stark beschäftigt. Es unterstützt das BSV, welches hier die Rolle des Kontraktmanagers einnimmt, bei der Suche nach Lösungen.

Kein technisches, sondern ein rein rechtliches Problem ist die elektronische Kommunikation mit den Versicherten der IV wie auch der anderen Sozialversicherungen. Denn diese ist in den aktuell geltenden Gesetzen nicht vorgesehen – und daher nicht möglich.

Viele unserer Kunden wünschen sich jedoch, elektronisch zu kommunizieren. Gemeinsam mit den Schwesterverbänden, den kantonalen und Verbandsausgleichskassen (KKAK und VVAK), hat sich unser Verband bereits früh Gedanken gemacht, wie eine elektronische Kommunikation mit Versicherten unkompliziert ermöglicht werden könnte. Einzelne Vorschläge wurden bereits umgesetzt. So können seit Anfang letzten Jahres Versicherte ihre Gesuche ohne Unterschrift elektronisch einreichen.

Da das rechtliche Grundproblem jedoch nach wie vor besteht, haben die drei Fachverbände der ersten Säule im Sommer 2023 einen Lösungsvorschlag erarbeitet und dem BSV zur Verfügung gestellt. Umso erstaunter waren wir, als wir am 15. Dezember 2023 aus den Medien erfahren haben, dass der Bundesrat ein neues, eigenständiges Gesetz erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Vorlage zum Bundesgesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen (BISS) lässt die Überlegungen und die Perspektive der Durchführung unberücksichtigt. Wir betrachten diese Entwicklung mit Sorge. Unserer Erfahrung nach kann eine erfolgreiche Umsetzung nur dann gelingen, wenn alle am Prozess beteiligten Akteure einbezogen werden und eng zusammenarbeiten. Die IV-Stellen sind als Durchführungsorgane dafür verantwortlich, dass Leistungen der IV sowohl kundenorientiert, effizient und rechtlich korrekt erbracht werden. Sie haben deshalb ein ureigenes Interesse und die Bereitschaft, neue Möglichkeiten und Lösungen aktiv mitzugestalten. Als Verband setzen wir uns dafür ein, dass der fachliche Austausch mit relevanten Akteuren regelmässig und transparent stattfindet. Dies schafft die Basis für gegenseitiges Vertrauen und eine nachhaltige Zusammenarbeit.

Gegenstand laufender Anpassungen sind auch die Leistungen der IV für Versicherte. So gibt es etwa per 1. Januar 2024 einen Pauschalabzug, welcher den Lohnvergleich von IV-Rentnern verbessern soll. Das entsprechende Ressort hat gemeinsam mit beteiligten Akteuren Lösungen erarbeitet, wie solche Neuerungen effizient und kundenorientiert erbracht werden können. Beim Ressort Integration lag im Jahr 2023 der Fokus auf Qualitätsfeedback und Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen.

Der vertrauensvolle Austausch unter Experten und das gegenseitige Lernen sind seit jeher für unsere Mitglieder wertvoll und wichtig. Neben den drei Mitgliederversammlungen findet dieser Austausch an unserer Jahresveranstaltung «Perspektive<sup>+</sup>» statt. Diese stand im Jahr 2023 unter dem Titel «Fachkräftemangel» und wurde – getreu dem Namen – sowohl aus der Perspektive der IV-Stelle als Arbeitgeberin als auch als Personalvermittlerin von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen beleuchtet.

Hinter all diesen Ergebnissen steht viel Arbeit. Geleistet wurde sie von meinen Kolleginnen und Kollegen des Vorstands, von der Geschäftsstelle sowie von einer Vielzahl an Personen aus den IV-Stellen und aus dem Geschäftsfeld IV des BSV. Ihnen allen gilt mein persönlicher Dank. Nur dank ihrem grossen Engagement konnten das gemeinsame Verständnis der wirkungsvollen Durchführung der IV weiter gestärkt und konkrete Lösungen erarbeitet werden.

Haben Sie Fragen zu Themen der IV? Gerne sind wir für Sie da.

Freundliche Grüsse

Martin Schilt, Präsident

 

Bericht der Geschäftsführerin
Die IV-Stellen-Konferenz versteht sich als Akteurin im nationalen Dialog zugunsten der IV. Um ein gemeinsames Verständnis davon zu haben, welche Themen wir als wichtig erachten und wie wir diese einbringen wollen, haben wir uns entschieden, ein Kommunikationskonzept zu erarbeiten.

Unterstützt wurden wir durch eine spezialisierte externe Firma. Eine erste Auslegeordnung zur Themenfindung fand im April 2023 statt, bevor die Regionalkonferenzen die Themen nochmasl intensiv diskutierten und auch reduzierten. Anhand der entwickelten Themen wurde ein erster Entwurf der Kommunikationsgrundsätze, Tonalität und Zielgruppen erstellt und an der Mitgliederversammlung im Dezember 2023 vorgestellt und verabschiedet. Damit ist das Konzept jedoch noch nicht fertig. Nun gilt es unter anderem, mittels Themenkarten die Themen näher zu beschreiben. Im Jahr 2024 soll das Kommunikationskonzept vollständig vorliegen.

Unser Bekenntnis, im Dialog zu bleiben und die Kommunikation zu verbessern, konnten wir zusammen mit dem BSV an einer gemeinsamen Retrospektive offenbaren. Anhand drei vordefinierter Themen wurde die Zusammenarbeit reflektiert.

Insbesondere wurde festgehalten, was wir beibehalten wollen, - wie beispielsweise die Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch an den Ressortsitzungen, - aber auch, womit wir aufhören wollen und welche Handlungen wir einführen möchten.

Personelle Änderungen

Rolf Schürmann, Leiter der IV-Stelle Basel-Stadt ist Ende November offiziell pensioniert worden. Mit Katharina Büeler konnten wir die neue Leiterin im Verband begrüssen. Bereits Ende Februar wurde Dieter Widmer verabschiedet und Bernadette Häfliger Berger als neue Leiterin der IV-Stelle Bern willkommen geheissen.

Dank
Ein herzliches Dankeschön geht, wie immer, an unsere Mitglieder, insbesondere an die Vorstandsmitglieder, für ihr Engagement und ihre überaus wertvolle Arbeit. Die Geschäftsstelle würde ohne Judith Müller nur halbwegs funktionieren, daher gebührt auch ihr mein grosser Dank.

Astrid Jakob, Geschäftsführerin

 

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Ressort Integration

Mit der Weiterentwicklung IV wurde bereits 2022 ein neues Konzept zur Messung des Eingliede-rungserfolges eingeführt, das gemeinsam von der IVSK und dem Bundesamt für Sozialversicherun-gen (BSV) entwickelt wurde.

Die nun erstmals für das Jahr 2023 vollständig vorliegenden Daten zu den Abschlussergebnissen der Eingliederung zeigen ein erfreuliches Bild: Für 62 % der durch die IV-Stellen unterstützten Personen konnte die Eingliederung erfolgreich abgeschlossen werden. Aufgrund des umgesetzten Systemwechsels sind die vorliegenden Werte nicht mit denjenigen der Vorjahre vergleichbar.

Kontraktmanagement
Die Kontraktmanager in den Kantonen erfüllen einen wichtigen Job, indem sie durch ihre Koordination für einen möglichst einheitlichen Umgang mit den Leistungserbringern sorgen. Bereits 2022 wurde im Rahmen der Weiterentwicklung IV die alte webbasierte Kontraktmanagement-Plattform durch das neue Partnermanagement-Tool abgelöst und ein Ablauf für die Weiterentwicklung des Partnermanagement-Tools etabliert. Die Rückmeldungen zur Nutzung des neuen Tools sind positiv.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer wurden insbesondere mit Blick auf das neue Datenschutzgesetz aktualisiert.

Feedbackfragebogen für Leistungserbringer
Um die Qualität der Leistungen zu messen und auszuwerten, arbeiten die Eingliederungsfachpersonen der IV-Stellen mit einem entsprechenden Feedbackfragebogen.

 

Die erste Version des Fragebogens wurde von der Mehrheit der IV-Stellen jedoch als zu umfangreich eingestuft. Nach der Überarbeitung liegt nun ein kompakter und dennoch aussagekräftiger Feedbackfragebogen vor. Dieser wurde in Koordination mit dem Ressort ICT technisch umgesetzt und den IV-Stellen zur Verfügung gestellt.

Compasso
Compasso verfolgt das Ziel, die berufliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aktiv zu fördern und den Arbeitgebenden alle notwendigen Informationen, Instrumente und Kontaktstellen zur Verfügung zu stellen. Das Ressort Integration ist in zwei Gremien von Compasso aktiv vertreten: im Vorstand und im Think Tank. Zudem ist der Präsident der IVSK im Beirat des Vereins. Im Berichtsjahr hat Compasso stark an Dynamik gewonnen und auf mehreren Ebenen, insbesondere im Bereich der Kommunikation, die Aktivitäten intensiviert und professionalisiert.

Wegweiser für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)
Die IV-Stellen können aufgrund ihrer Arbeit und Erfahrung wichtige Hinweise beisteuern, um gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und anzugehen. Deshalb war es dem Ressort wichtig, im Projekt «BGM-Wegweiser» der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz mitwirken zu können. Die IVSK wird sich daher in der Trägerschaft sowie der Begleitgruppe des Projekts tatkräftig einbringen.

Thomas Pfiffner, Ressortleiter, GR

Bernadette Häfliger Berger (BE), Gregory Jeannet (NE), Martin Kalbermatten (VS), Benno Muff (LU), Michael Rimle (SG), Mario Schön (ZH), bis 30.11.2023 Rolf Schürmann, ab 01.12.2023 Katharina Büeler (BS), Denise Willimann (SO)

 

Berufliche Eingliederung: Was macht die IV?

Besteht das Risiko, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aufgrund eines Gesundheitsschadens in seiner oder ihrer Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird oder diese verliert, kann die IV-Stelle Arbeitgebenden und Betroffenen mit gesetzlich vorgesehenen Leistungen helfen.

Diese reichen von der Früherfassung über die Frühintervention bis hin zu beruflichen Eingliederungsmassnahmen oder, als letzte Option, zu einer Rente.

Früherfassung (Link zur Früherfassungsmeldung)
Ist eine Person arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht, kann sie sich selbst zur Früherfassung melden. Es kann aber auch eine involvierte Person die Anmeldung übernehmen, beispielsweise der Arbeitgeber oder der behandelnde Arzt. Ziel der Früherfassung ist es, zu beurteilen, ob aufgrund des Gesundheitszustands der Person eine Anmeldung bei der IV notwendig ist. Geht die Meldung zur Früherfassung ein, hat die IV-Stelle 30 Tage Zeit, um die Situation zu prüfen. Gegebenenfalls wird die IV-Stelle der Person raten, einen Antrag auf IV-Leistungen zu stellen.

Frühintervention
Massnahmen der Frühintervention haben den Arbeitsplatzerhalt zum Ziel. Entweder dadurch, dass die Person ihren ursprünglichen Arbeitsplatz behalten kann, oder dass sie einen neuen Arbeitsplatz im gleichen Unternehmen findet. Ist dies nicht möglich, wird bei einem neuen Arbeitgeber ein Arbeitsplatz gesucht. Die Massnahmen werden so schnell wie möglich ergriffen. Es soll verhindert werden, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen chronisch werden.

Zu den Frühinterventionsmassnahmen gehören Anpassungen des Arbeitsplatzes, Hilfe bei der Arbeitsvermittlung (Erhalt des Arbeitsplatzes oder Suche nach einem neuen Arbeitsplatz), die Berufsberatung, Ausbildungskurse zur Entwicklung neuer Kompetenzen oder auch ein Coaching. Alles wird in Absprache mit der betroffenen Person, ihrem Arbeitgeber und anderen Akteuren wie der Ärzteschaft und dem Erwerbsausfallversicherer durchgeführt.

Eingliederungsmassnahmen
Darunter fallen unter anderem die Integrationsmassnahmen, die darauf abzielen, eine Person wieder an die Arbeit zu gewöhnen und ihre Anwesenheitsrate und Leistung schrittweise zu steigern. Aber auch die beruflichen Massnahmen gehören dazu. Diese haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Dazu gehören die Berufsberatung, eine allfällige Umschulung oder die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeit.

Erlangt die Person ihre volle Erwerbsfähigkeit nicht wieder, entscheidet die IV-Stelle über die Gewährung einer Invalidenrente, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 40% beträgt.

Die IV berücksichtigt alle gesundheitlichen Einschränkungen, die sich auf die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person auswirken können. Dabei kann es sich um körperliche, psychische oder geistige Einschränkungen handeln, die durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurden.

Sie können mehr über diese Produkte im Artikel «Réadaptation professionnelle: que fait l’AI?» von Christina Böni, Jerry Linder und Lucas Jeandupeux, in der Online-Ausgabe der Zeitschrift Penso 08/2023 nachlesen. Ebenfalls steht Ihnen Ihre kantonale IV-Stelle (Link auf unsere Homepage) für die Beantwortung Ihrer Fragen und eine weitere Beratung zur Verfügung.

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Eingliederungserfolg

Berufliche Eingliederung: 62 % aller Abschlüsse sind erfolgreich

Die IV unterstützt jährlich über 55'000 Personen im Rahmen der beruflichen Eingliederung. Dafür investiert sie jährlich rund 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen und Lohnersatzleistungen (Taggelder). Die zahlreichen konkreten Massnahmen richten sich nach der individuellen Situation der betroffenen Person, nach deren Gesundheitszustand und deren Eingliederungspotenzial. Sie reichen von punktuellen Coaching-Gesprächen bis hin zu mehrjähriger Unterstützung bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung oder im Rahmen einer Umschulung. Im Jahr 2023 wurden bei 41'836 Personen berufliche Eingliederungsprozesse abgeschlossen. 62 % dieser Personen sind (wieder) arbeits- und erwerbsfähig.

Eingliederungserfolg
Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Nichtsdestotrotz verstehen wir unter Eingliederungserfolg nicht nur die Vermeidung von IV-Renten, sondern haben eine ganzheitliche Auffassung, indem die optimale Ausschöpfung des individuellen Eingliederungspotenzials der versicherten Personen zählt. Gemessen wird der Eingliederungserfolg unter anderem an der Anzahl der schweizweit erfolgten Arbeitsvermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt.

Zahlen

Von den rund 42'000 Personen, bei denen im Jahr 2023 ein Eingliederungsprozess abgeschlossen wurde hatten zu diesem Zeitpunkt knapp die Hälfte eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt (19'019 Personen). Weitere 6'121 Personen befanden sich auf Stellensuche. Damit konnten 60 % im ersten Arbeitsmarkt integriert werden. 913 Personen hatten bei Abschluss der Eingliederungsunterstützung eine Stelle im zweiten, geschützten Arbeitsmarkt (2 %).

Grafik 1

 

Medizinische Gründe als Hauptursache, weshalb Eingliederung nicht gelingt
Bei 15'783 Personen war eine Eingliederung nicht möglich. Sie machen rund 38 % aller Abschlüsse aus. Betrachtet man die Gründe dafür genauer, zeigt sich folgendes Bild (siehe Grafik 2):

Grafik 2

Die meisten Personen waren aus medizinischen Gründen nicht eingliederungsfähig (65 % der nicht eingegliederten Personen). Weitere Gründe waren die fehlende Mitwirkung (8 %), und dass sich die Versicherten subjektiv nicht eingliederungsfähig fühlten (5 %). Bei 3 % wurde die Eingliederung wegen Mutterschaft, Wegzug, Verzicht des/der Versicherten oder Tod beendet. In rund 19 % der Fälle lagen andere Gründe vor, weshalb eine berufliche Eingliederung nicht möglich war.

Fach- und Arbeitskräftemangel
Im Kontext des in der Wirtschaft vorliegenden Fachkräftemangels bekommt die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine neue Bedeutung. Die IV-Stellen dürfen feststellen, dass immer mehr Arbeitgebende das teilweise brachliegende Arbeitskräftepotenzial dieser Personengruppe erkennen und für sich nutzen wollen.

 

Der Schweiz gehen die Gutachter aus

Nein, eine mediale Schlagzeile war dies nicht, aber es beschäftigte das Ressort Interne Dienstleistungen.

 

Medizinische Gutachten
«Der Schweiz gehen die Gutachter aus» – nein, eine mediale Schlagzeile war dies nicht, aber es beschäftigte das Ressort Interne Dienstleistungen. Im Fokus der öffentlichen Diskussion stand in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2023 vor allem die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB), eine Gutachterstelle nicht mehr mit Begutachtungen zu beauftragen. Im Ressort waren jedoch die Umsetzung der Empfehlung und der Umgang mit hängigen Verfahren von grösserer Bedeutung. Ebenfalls beschäftigte sich das Ressort schwergewichtig mit dem zentralen Problem der mangelnden Anzahl an Gutachterstellen, welches vor allem die lateinische Schweiz fordert. Auf der Vergabeplattform SuisseMED@P wurden im Jahr 2023 4'635 polydisziplinäre und 3'253 bidisziplinäre Aufträge verteilt. Bei IV-Gutachten wird zwischen rund 30 verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen unterschieden. Bei einzelnen Disziplinen wie etwa der Neuropsychologie fehlen Kapazitäten von 500 Gutachten – pro Jahr. Aber auch bei anderen Spezialrichtungen wie Neurochirurgie, Onkologie, Kardiologie, Pneumologie oder Infektiologie sind die Kapazitäten deutlich zu gering. Dies führt zu langen Wartezeiten bei der Vergabe – in einzelnen Fällen von über 18 Monaten.

Wünschenswert wäre es daher, wenn nicht nur die Schliessung von Gutachterstellen, sondern auch die Notwendigkeit zusätzlicher Gutachter eine entsprechende Wichtigkeit in der öffentlichen Diskussion erhalten würde. Zusätzlich müsste sich die Diskussion über die Anerkennung der Ausbildungen von Neuropsychologen aus dem Ausland ändern. Diese wird jedoch die Politik führen müssen, und auch das Ausmass und die Regulierungen im Umfeld der Gutachten werden die versicherten Personen, die Interessen- und Verbandsvertreter und auch die Politik wohl weiter beschäftigen.

Tonaufnahmen
Die Weiterentwicklung der IV hat die Pflicht zur Tonaufnahme bei den medizinischen Gutachten eingeführt. Trotz der sehr kurz gehaltenen Vorbereitungszeit konnten die technischen Voraussetzungen zur Aufnahme der Gespräche, zur Übermittlung und zur Abhörung, welche verhältnismässig selten erfolgen, fristgerecht geschaffen und die Tonaufnahmen bereits 2022 eingeführt werden. Seit Einführung der Plattform wurden 64'800 Aufnahmen von medizinischen Interviews registriert. Das Ressort hat sich zusammen mit dem BSV zu den Erfahrungen mit den Tonaufnahmen ausgetauscht. Das führte dazu, dass die Entschädigung für den Mehraufwand bei den Begutachtenden einheitlich abgegolten wird. Ausserdem wurde darauf hingewiesen, dass die IV-Stellen bei allen Tonbandaufnahmen prüfen müssen, ob die Aufnahme formal korrekt erfolgte und auf den Tonträgern vorhanden ist, weshalb alle Gutachten in Teilen abgehört werden müssen.

Zusammenarbeit BSV – Ressort
Im Ressort Interne Dienstleistungen fanden im vergangenen Jahr drei Sitzungen statt. Etabliert hat sich dabei das Zeitfenster für den regelmässigen und themenbezogenen Austausch mit den Vertretern des BSV. Der persönliche und direkte Kontakt führt zu einem einheitlichen Informationsstand zwischen IV-Stellen und Aufsicht. Zudem können unterschiedliche Ansichten, bestehende Probleme und Entwicklungen unkompliziert und effizient besprochen werden.

Rolf Born, responsable du ressort, LU

Reto Baumgartner (BL), Alexandre Emmanouilidis (IVSTA), Christoph Horat (UR), Monica Maestri (TI), Helen Monioudis (GL), Gabriela Wagner (TG), Jürgen Böhler, Vertreter der RAD-Leiter

 

 

 

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Ressort Leistungen für Versicherte

Pauschalabzug
Bei versicherten Personen, welche kein Einkommen erzielen, muss für die Berechnung des IV-Grads ein theoretisches Einkommen bestimmt werden, welches durch die Person trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen realistischerweise erwirtschaftet werden könnte (Einkommensvergleich). Die theoretischen Einkommen der IV stützen sich auf Tabellen der schweizerischen Lohnstrukturerhebung. Diese wurden von verschiedenen Seiten kritisiert, da sie für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen häufig nicht realistisch seien. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, per 1. Januar 2024 einen Pauschalabzug von 10 % für diese Fälle einzuführen.

Die IVSK hatte sich im Vernehmlassungsverfahren dafür eingesetzt, ein vereinfachtes Verfahren anzustreben, bei dem dieser Pauschalabzug schlank zugesprochen werden kann. Diese Anpassung, mit der die realen Einkommensmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser berücksichtigt werden können, sollte zu höheren Renten sowie zu mehr Neueinstufungen führen.

Stellungnahmen zu den Kreisschreiben
Die Stellungnahmen zu den Kreisschreiben, die nun regelmässig auch unterjährig überarbeitet werden, beschäftigten das Ressort ebenfalls. Aufgrund der Thematik ist das Ressort Leistungen für Versicherte für die meisten der in die Vernehmlassung gegebenen Kreisschreiben zuständig. Dank der Mitarbeit und der Fachkompetenz der spezialisierten Arbeitsgruppen konnte das Ressort qualifizierte Stellungnahmen abgeben.

Zusammenarbeitspapier AK - IV
Ende 2015 wurde erstmals ein Zusammenarbeitspapier zwischen der IV, der Unfallversicherung und den Ausgleichskassen eingeführt. Es beschreibt die Schnittstellen der drei Versicherer und erklärt den Informationsfluss. In den folgenden acht Jahren haben sich die Verfahren weiterentwickelt. Die Änderungen im Zusammenhang mit der AHV21 führten nun zu einer Überarbeitung des Zusammenarbeitspapiers. Die Schnittstellen zwischen den IV-Prozessen und den Prozessen der Ausgleichskassen werden aktualisiert und in Form von Flussdiagrammen dargestellt. Geplant ist, das Zusammenarbeitspapier im Laufe des Jahres 2024 von den Verbänden verabschieden zu lassen.

Interne Koordination
Darüber hinaus erörterte und koordinierte das Ressort zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen für versicherte Personen. Beispielsweise die Koordination mit den Spitex-Organisationen, Fragen zu implantierten und knochenverankerten Hörgeräten oder das Thema Home-Treatment.

Nicolas Robert Ressortleiter, FR

Bruno Boschung (AG), Matthias Erhardt (IVSTA), Elisabeth Hüsler (ZH), Thomas Lehner (BE), Erkan Oktay (NW), Michel Rion (JU), Andy Ryser (TG), Natalie Trepte (BS)

Bad Bubendorf - Impressionen

Fachkräftemangel

Zum Thema Fachkräftemangel fand am 14. September 2023 unter neuem Namen und mit eigens gestaltetem Logo der Jahresanlass der IVSK in Bad Bubendorf BL statt.

Perspective+
So heisst der Jahresanlass, der unter Einnahme wechselnder Perspektiven Themen präsentieren möchte. Das Plus-Symbol nimmt das Schweizerkreuz im Logo der IVSK auf und öffnet die Themenauswahl. So sollen die IV-Stellen nicht nur als Durchführungsstellen, sondern auch als Arbeitgeberinnen angesprochen werden.

Sind in bestimmten Branchen oder Berufsfeldern nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden, spricht man von Fachkräftemangel. Verschiedene Gründe tragen zum Fachkräftemangel bei. Einer davon ist das Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot an qualifizierten Arbeitskräften. Beispielsweise kann dies durch die Änderungen vieler Berufe und die rasche Entwicklung neuer Technologien, aber auch durch den demografischen Wandel geschehen.

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels spüren auch die IV-Stellen in ihrer Rolle als Arbeitgeberinnen. Daher wurde im zweiten Teil der Perspektive+ eine Vernissage durchgeführt. An dieser haben vier IV-Stellen ihre unterschiedlichsten Ansätze zum Umgang mit dem Fachkräftemangel vorgestellt. Zum einen aus der Sicht der IV-Stelle als Eingliederungsberaterin, zum anderen aus der Perspektive der IV-Stelle als Arbeitgeberin.

Auszug aus den einzelnen Marktständen der IV-Stellen
Um sich attraktiv im Arbeitsmarkt zu positionieren, können die Mitarbeitenden bei einer IV-Stelle Angebote wie Coaching, Beratung und Mediation bei familiären, finanziellen oder gesundheitlichen Problemen in Anspruch nehmen. Die SVA bietet flexible Arbeitszeiten an und die Mitarbeitenden können zusätzliche Ferien kaufen. Ein betriebliches Massage- und Sportangebot (Yoga, Fitness) sowie die kostenlose Nutzung des Firmenfahrrads runden das Attraktivitätsangebot ab.

Eine andere IV-Stelle erlaubt die freie Arbeitszeitwahl zwischen 6 und 20 Uhr, ermöglicht bis zu vier Tage pro Woche Homeoffice und stellt eine umfassende IT-Ausstattung für zu Hause zur Verfügung. Ein grosses Augenmerk wird auf die persönliche und berufliche Weiterbildung gelegt. Daher stehen den Mitarbeitenden zehn Tage pro Jahr zur Verfügung, um ihre Kompetenzen, beruflicher und persönlicher Natur, zu verbessern. Ziel ist, dass sich 10% der Arbeitnehmenden in Ausbildung befinden. Auch der interne Nachwuchs, bestehend aus 29 Lernenden und 3 Praktikanten, wird mit konkreten Aktionen gefördert. Dazu kommt, dass ein Programm lanciert wurde, welches Frauen ermutigt, Führungspositionen im öffentlichen Sektor zu übernehmen.

Da die IV-Stellen die versicherten Personen prioritär in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern möchten, ist die Vernetzung mit ihren lokalen Arbeitgebern unerlässlich. Eine IV-Stelle führt daher jährlich einen Frühstücksevent mit rund 100 Arbeitgebern aus allen Branchen durch. Das Frühstück wird mit Referaten zum Thema Eingliederung umrahmt. So kann sich die IV-Stelle als Lösung für die Rekrutierung erweisen. Die persönlichen Kontakte schaffen gegenseitiges Vertrauen, und die IV-Stelle wird als ideale und kompetente Partnerin für die Vermittlung von möglichen Arbeitskräften wahrgenommen.

In einem weiteren Kanton wird den Unternehmen durch die IV-Stelleeine professionelle und kostenlose Personalvermittlung angeboten. Auf dem Stellenportal erfahren Arbeitgebende, wie einfach und risikolos die IV-Personalvermittlung für ihr Unternehmen ist. Ebenfalls bietet die IV-Stelle eine IV-Präventionsberatung an, die individuell ausgestaltet ist und bei der professionell, offen und realistisch beraten wird. Mittels regelmässiger Workshops, zum Beispiel zur Erkennung von und zum Umgang mit psychischen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, werden Arbeitgebende sensibilisiert.

Compasso
Auch der Verein Compasso war mit einem Stand an der Vernissage vertreten. Compasso entwickelt zusammen mit Systempartnern Instrumente zur Unterstützung und Pflege von Prozessen für Arbeitgebende zu Arbeitsplatzerhalt und zur beruflichen Integration. An der Vernissage wurden die Vorteile der beruflichen (Wieder-)Eingliederung hervorgehoben und aufgezeigt, dass proaktives Handeln seitens der Arbeitgeber das Risiko von Invalidität mindern und Kosten reduzieren kann. Dabei unterstützt das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) und fördert eine Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Video
Mit einem individuell gestalteten Video haben 22 frisch eingestellte Mitarbeitende von 8 IV-Stellen ihre Motivation, für die IV zu arbeiten, kundgetan. Dabei wurde klar, dass die sinnstiftende Arbeit ein wichtiger Faktor bei der Stellenbewerbung ist.

 

Im ersten Teil des Jahresanlasses Perspektive+ haben Stephanie Amstad und Sacha Johann zum Thema «Zusammenarbeit zwischen den Generationen» referiert. Die darauffolgende Diskussion, die abgegebenen Statements und geäusserten Fragen haben auch nach Abschluss des Anlasses für Gesprächsstoff gesorgt.

Digitale Transformation

Die Einführung des neuen Datenschutzgesetzes hat das Ressort ICT vor allem in der ersten Hälfte des Jahres beschäftigt.

In enger Zusammenarbeit mit dem Verein eAHV/IV und einer ausgewiesenen Fachexpertin wurde ein Handbuch entwickelt, welches die neuen Funktionen und Verzeichnisse aufzeigt und einordnet. Damit einhergehend wurden diverse Hilfsmittel erstellt und die entsprechenden Schulungen abgehalten.

Information Security
Unter dem Titel «Information Security» verstehen sich die Weisungen für die Informationssicherheit bei den Durchführungsstellen. Um eine einheitliche Umsetzung zu fördern, haben die Verbände der kantonalen Ausgleichskassen, die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen und die IVSK den Verband eAHV/IV damit beauftragt, einen Branchenstandard zu entwickeln. Dieser liegt nun als Richtlinie vor, ist mit den aktuell gültigen Weisungen abgestimmt und wurde von den jeweiligen Verbänden freigegeben.

Rechnungskontrolle
Es ist weiterhin ein grosses Anliegen der IV-Stellen, die elektronischen Rechnungen zu fördern und Papierrechnungen auf ein Minimum zu reduzieren. Von den jährlich rund 2,1 Millionen Rechnungen, welche die IV-Stellen von Leistungserbringern und Versicherten erhalten, wurden im Dezember 2023 über 85 % elektronisch eingereicht. Dies ist ein grosser Fortschritt – vor fünf Jahren lag der Anteil noch deutlich unter 50 %. Auch die Automatisierung der Zahlungen von Rechnungen soll verbessert werden. Um die Rechnungszahlung zu automatisieren, werden zusammen mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) Regeln erstellt. Drei dieser Regeln konnten in einem Pilotversuch bereits bei mehreren IV-Stellen implementiert werden, und die Auswertung zeigt ein positives und sehr erfreuliches Resultat.

DTI-Strategie
Mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation (DTI) soll die Entwicklung von sicheren und modernen digitalen Dienstleistungen in der ersten Säule geschaffen und die Finanzierung transparent dargelegt werden. Die Durchführungsstellen wurden im September darüber informiert, dass die DTI-Strategie vom BSV verabschiedet wurde und für sämtliche IT-Systeme der IV verbindlich ist. Die IVSK betrachtet die Entwicklung zur digitalen Transformation der ersten Säule mit Besorgnis. Um weiterhin einen verlässlichen «Service Public» zu garantieren, ist es für die Durchführungsstellen zentral, ihre IT weiterhin aktiv gestalten zu können. Zusammen mit dem BSV wurden daher Schritte eingeleitet, wie hier ein gemeinsames Verständnis und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erreicht werden können.

Lisa Bernasconi, Ressortleiterin, AG

Olivier Barraud (VD), Urs Besmer (AR), Andreas Dummermuth (SZ), Cajus Läubli (OW), bis 30.11.2023 Rolf Schürmann, ab 01.12.2023 Katharina Büeler (BS), Natalia Weideli Bacci (GE)

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Ressort Rahmenbedingungen

Erhebung administrativer Aufwand
Die siebte Revision des Invalidenversicherungsgesetzes (die sogenannte Weiterentwicklung IV) hat bei den IV-Stellen zu mehr administrativem Aufwand geführt. Um den Mehraufwand zu quantifizieren hat das Ressort entsprechende Daten erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse haben bestätigt, dass der administrative Aufwand seit der IV-Weiterentwicklung deutlich zugenommen hat, was sich auch auf die benötigten Ressourcen niederschlägt. Die Resultate wurden dem BSV an einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt.

Die IVSK zeigt sich über diese Entwicklung besorgt. Die Forderungen von Politik und Behindertenverbänden tendieren weiterhin zum Ausbau von Leistungen, ohne die entsprechenden finanziellen und personellen Konsequenzen mit einzubeziehen. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Anzahl an Weisungen zugenommen hat. Dies, obwohl es Ziel der fünften IVG-Revision war, die Weisungen zu verschlanken und auf mehr Eigenverantwortung und Vernetzung der IV-Stellen zu setzen.

Pauschalabzug
Die Stellungnahme betreffend die Einführung eines Pauschalabzug für Personen, die kein Einkommen erzielen wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Ressort Leistungen für Versicherte erstellt. Dort können Sie die entsprechenden Details lesen.

Zusammenarbeit in diversen Arbeitsgruppen
Das Fachwissen der Ressortmitglieder war vor allem in drei wichtigen gemischten Arbeitsgruppen gefragt. Die Arbeitsgruppen «Zielvereinbarungen», «Wirkungsindikatoren» und «Finanzierung der IV-Stellen» haben sich unter der Leitung des BSV regelmässig getroffen. Besonders erwähnenswert sind die Ergebnisse in der Arbeitsgruppe «Wirkungsindikatoren». Dank des offenen, konstruktiven Austausches in dieser gemischten Arbeitsgruppe sind trotz unterschiedlicher Bedürfnisse sehr gute Lösungen entwickelt worden.

Diverse Vernehmlassungen
Das Ressort hat sich überdies zu weiteren Vernehmlassungen positioniert. So wurden Stellungnahmen abgegeben zur intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus und, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen sowie der Vereinigung der Verbandsausgleichskassen, zur Modernisierung der Aufsicht.

Das Ressort verzichtet jeweils darauf Stellungnahmen zu Gesetzes- und/oder Verordnungsänderungen abzugeben, bei welchen kein direkter Bezug zur Invalidenversicherung vorliegt.

Patrick Scheiwiller, Ressortleiter, SG

Olivier Barraud (VD), Bruno Bischof (SH), Marco Döring (AI), Monika Dudle-Ammann (NW), Karin Fiechter-Jaeggi (SO), Beat Stirnimann (AG), Romana Zimmermann (ZG)

Jahresrechnung

Verwaltungsaufwand
CHF 708'438.07

Verwaltungsertrag
CHF 708'545.90

Jahresgewinn
CHF 107.83

Bilanz

Aktiven
CHF 429'852.69

Passiven
CHF 429'852.69

Jahresgewinn
CHF 107.83

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 25. April 2024 durch die Mitgliederversammlung genehmigt.

Impressum

Herausgeberin
IV-Stellen-Konferenz

Redaktion
IV-Stellen-Konferenz, Astrid Jakob

Gestaltung
Blickwinkel AG, Luzern

Fotografie
Priska Ketterer, Luzern

Übersetzung
IV-Stellen-Konferenz

Realisierung
Creanet AG, Geuensee

IV-Stellen-Konferenz (IVSK)
Geschäftsstelle
Sempacherstrasse 15
6003 Luzern

Telefon 041 361 60 21
info@ivsk.ch

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