Aus den Ressorts
Ressort Integration
Das Ressort Integration wurde beauftragt, eine Lösung hinsichtlich der Gewährleistung des Datenschutzes bei externen Leistungserbringern zu erarbeiten. Dabei liegt der Fokus auf Dienstleister im Bereich der beruflichen Eingliederung. Die Lösung wird den Mitgliedern im April 2026 vorgestellt.
Die Mitglieder der IVSK haben die Empfehlung des Ressorts zur Einführung von Qualitätskriterien für Jobcoaches einstimmig angenommen. Das Papier mit den Qualitätskriterien wurde von der Arbeitsgruppe KMT erarbeitet. Die IV-Stellen können nun anhand dieser Qualitätskriterien ihre Coaches überprüfen. Sie können aber auch umfassendere Qualitätskriterien definieren und anwenden.
Der BGM-Wegweiser von Gesundheitsförderung Schweiz wurde umbenannt und als Non-Profit-Verein mit dem Namen «Gesundheits-Kompass KMU» organisiert. Der Verein unterhält auch die Website Navital - Der KMU-Guide für psychische Gesundheit, die bereits live geschaltet ist. Die IVSK ist im Vorstand und im Beirat des Vereins «Gesundheits-Kompass KMU» vertreten.
Die Mitglieder des Ressorts Integration haben sich zu den Ergebnissen der Evaluation der Umsetzung der Neuerungen in der IV am Übergang I ausgetauscht. Die Studie hat unter anderem ergeben, dass es nationale Unterschiede bei der Ausgestaltung und Nutzung von Angeboten der Integrationsmassnahmen für Jugendliche gibt. Das Ressort Integration wird sich im Folgejahr dieser Thematik vertieft annehmen, um den kantonsübergreifenden Austausch hinsichtlich dieser Angebote zu intensivieren.
Ressort Interne Dienstleistungen
Zu den Themen Sach- und Geldleistungen sowie Verfahren und Rente stehen die Ressortmitglieder im engen Austausch mit den Vertretern des BSV. Im Jahr 2025 konnte unter anderem ein einheitliches Berichtsformular für Psychotherapeuten erarbeitet, eine Arbeitsgruppe zur Qualitätsbeurteilung versicherungsmedizinischer Gutachten eingesetzt sowie über die Ablösung des Tarmed-Vergütungsmodells informiert werden.
Es konnten diverse Verbesserungen und statistische Auswertungen auf der SuisseMED@P-Plattform eingeführt werden. Die Plattform verteilt bi- und polydisziplinäre Gutachten nach dem Zufallsprinzip. Mit den Verbesserungen haben sich die Wartezeiten für diese Gutachten positiv entwickelt.
Die Qualitätsbeurteilung von versicherungsmedizinischen Gutachten ist ein Dauerbrenner im Ressort Interne Dienstleistungen. Es wird auf unterschiedlichen Ebenen gewirkt, in Arbeitsgruppen auch zusammen mit dem BSV und dem Vertreter der IVSK in der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB). Ziel ist es, ein indikationsbezogenes Screening-Instrument einzuführen. Dabei soll die Verwertbarkeit des Gutachtens ausschlaggebend für das Screening des Gutachters sein. Die digitale Dokumentation des Screenings muss möglich sein.
Ressort ICT
Die Plattform SuisseMED@P garantiert die Zufallsvergabe von bi- und polydisziplinären Gutachten. Die Technik, auf der die Plattform gebaut wurde, wird mittelfristig nicht mehr unterstützt. Daher wurde beschlossen, SuisseMED@P mittelfristig abzulösen und ein neues Instrument zu bauen. Dabei wird auch geprüft, ob Schnittstellen zu anderen Nutzergruppen, wie beispielsweise Gerichte, sinnvoll wären.
Die Service Level Agreements mit der ZAS konnten fertiggestellt und in Kraft gesetzt werden. So ist klar, welche Leistungen von der ZAS gegenüber den IV-Stellen erbracht werden und wie Verfügbarkeit und Unterstützung geregelt sind.
Die IV übernimmt bei Geburtsgebrechen die Kosten der Medikamente. Bei der Zahlung dieser Rechnungen wurde grosses Automatisierungspotenzial erkannt. Es wurde daher eine Testphase zur automatischen Rechnungszahlung für Medikamente der häufigsten Geburtsgebrechen gestartet.
Der Cercle Avenir, eine Art Thinktank bestehend aus ausgewählten Vertretern der Verbände, wurde beauftragt aufzuzeigen, mit welchen technischen und organisatorischen Massnahmen die Digitalisierung der 1. Säule vorangetrieben werden kann. Das nun vorliegende Zielbild wurde von den Verbänden verabschiedet und die nächsten Schritte eingeleitet. Lesen Sie mehr dazu.
Ressort Leistungen für Versicherte
Der Einsatz von KI wurde nicht nur an der Perspektive+, sondern auch im Ressort Leistungen für Versicherte vertieft. So haben ein paar Ressortmitglieder ihre KI-Pilotprojekte vorgestellt und von ihren ersten Erfahrungen berichtet. Die Tests werden unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens fortgesetzt.
Vertreter der EFK haben die Resultate aus der Studie Selbstbestimmtes Wohnen vorgestellt. Das Ressort hat die EFK darauf hingewiesen, dass das Kreisschreiben zum Assistenzbeitrag zu umständlich ist und dadurch die Umsetzung dieser für die Betroffenen wichtigen Leistung erschwert.
Der Austausch mit den Vertretern des BSV wurde sehr intensiv und konstruktiv geführt. Über folgende, nicht abschliessend aufgelistete Themen haben sich die beiden Parteien ausgetauscht:
- Wechsel des Vergütungsmodells der Ärzte von Tarmed auf Tardoc
- Vergütung von Assistenzpsychotherapeuten
- Forderung der Lungenliga hinsichtlich Anpassungen der Vergütungstarife für Beatmungsgeräte von Kindern
- Die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) und die Ausarbeitung eines Leitfadens auch mit Vertretung der IVSK
Der Vorschlag des Ressorts, eine Verschlankung der Bearbeitung von Hilfsmitteln anzugehen, wurde am Beispiel der Hörgeräteversorgung dem BSV eingereicht. Die Vorschläge wurden in einer gemischten Arbeitsgruppe geprüft und weiterentwickelt. Dabei wurde festgestellt, dass in der Tat ein Potenzial besteht, den Prozess zur Bearbeitung von Hörgeräten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es ist nun geplant, den Hörgeräteprozess ganz grundsätzlich zu überarbeiten.
Ressort Rahmenbedingungen
Die Mitglieder des Ressorts Rahmenbedingungen haben sich insbesondere mit dem Finanzierungsmodell und dem Modell zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit der IV-Stellen befasst. Zusammen mit dem BSV wurden die Grundlagen für beide Modelle erarbeitet.
Das Finanzierungsmodell sieht vor, die eingegangenen Anmeldungen als treibende Grösse zur Berechnung für die Finanzierung der IV-Stellen heranzuziehen. Mehr Anmeldungen bedeuten mehr Arbeit auf den IV-Stellen und vice versa, unabhängig vom Bevölkerungswachstum. Die Anmeldungen werden getrennt nach «Eingliederung/Rente» und übrige Gesuche gezählt. Diese Vorgehensweise hat viele Vorteile und löst etliche bisherige Problemstellungen auf.
Um die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen, sollten die eingesetzten Mittel einen möglichst hohen Output haben und in einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Die Wirtschaftlichkeit soll dort gemessen werden, wo alle IV-Stellen denselben Auftrag haben. Als Basis wird die Bearbeitung aller eingehenden Gesuche genommen. Das entspricht dem gesetzlichen Auftrag. Als Output gilt die Bearbeitung aller Gesuche bis hin zu einem entsprechenden Entscheid (Zusprache, Ablehnung). Um Kostenwahrheit zu erhalten, werden nebst den Verwaltungsrechnungen auch gewisse Outsourcing-Kosten angerechnet, welche je nach IV-Stelle eben outgesourct oder selbst erbracht werden. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis von Fallkosten pro Gesuch ausgewiesen. Es wird unterschieden nach Fallkosten auf Basis der Gesuche Eingliederung/Rente und übrige Gesuche. Mit dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind zum ersten Mal einigermassen aussagekräftige Daten vorhanden. Eine direkte Vergleichbarkeit ist jedoch aufgrund vieler verschiedener exogener Faktoren nur bedingt möglich. Zusammen mit dem BSV werden weitere Anstrengungen notwendig sein, die ersten vorliegenden Resultate zu überprüfen und das Modell anzupassen respektive zu verfeinern.