Digitalisierung der Sozialversicherungen: Die «letzte Meile» erschliessen
Damit die Sozialversicherungen zeitgemäss, effizient und nutzerorientiert funktionieren, braucht es eine rechtliche Grundlage für die digitale Kommunikation mit den Versicherten. Die dafür erforderlichen Anpassungen sollen mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) sowie über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) erfolgen.
Die IV-Stellen sind in vielen Bereichen bereits digital unterwegs: Gutachten werden seit Jahren über SuisseMED@P sicher abgewickelt, die Produktpalette von Integrationspartnern sowie die Qualitätssicherung werden digital bewirtschaftet, und auch Fallmanagement und Dossierführung erfolgen seit Jahrzehnten elektronisch. Die nötigen Fachapplikationen werden in IT-Pools gemeinsam entwickelt und betrieben – praxisnah, hoch verfügbar und erprobt.
Der nächste Schritt betrifft die «letzte Meile» der Interaktion mit den Versicherten: Künftig sollen Anmeldungen, Verfügungen und weitere Informationen rechtssicher auch digital ausgetauscht werden können. Dazu braucht es Anpassungen im ATSG, damit digitale Kanäle der schriftlichen Form gleichgestellt und für alle Sozialversicherungen nutzbar werden.
Für eine sichere und versichertenorientierte Umsetzung ist entscheidend, dass neue zentrale Lösungen – etwa die geplante E‑Sozialversicherungsplattform (E‑SOP) – in die bestehenden Strukturen eingebettet werden. Die Durchführungsstellen tragen die Verantwortung für den direkten Kontakt mit den Versicherten und müssen deshalb bei Konzeption, Entwicklung und Betrieb der IT‑Systeme auf strategischer, fachlicher und operativer Ebene einbezogen werden.
Die IVSK hat sich in diesem Sinne früh und konsequent eingebracht. Bereits in der Vernehmlassung forderte sie, die digitale Kommunikation im ATSG zu verankern, die Vorlage BISS in der ursprünglichen Form abzulehnen und den Einbezug der Durchführungsstellen und ihrer Fachorganisationen gesetzlich abzusichern. Auf Einladung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hat die IVSK diese Anliegen erneut dargelegt und in der Folge gemeinsam mit dem BSV sowie der KKAK und der VVAK einen Bericht zur Zusammenarbeit im Rahmen von BISS erarbeitet. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen sehen vor, dass die Durchführungsstellen bei Konzeption, Entwicklung und Betrieb der vom Bund verantworteten IT‑Systeme einbezogen werden. Diese Vorschläge wurden von der Kommission einstimmig gutgeheissen – ein wichtiger Erfolg für einen sicheren, effizienten und föderal abgestützten Vollzug.
Dank diesen Anpassungen können die Durchführungsstellen die künftigen, zentral finanzierten IT‑Systeme des Bundes nicht nur anwenden, sondern aktiv mitgestalten. Sobald die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten, kann die «letzte Meile» der digitalen Kommunikation bei den Sozialversicherungen im Interesse aller Beteiligten erschlossen werden.