Digitalisierung der Sozialversicherungen: Die «letzte Meile» erschliessen

Die Digitalisierung der Sozialversicherungen ist in den I V-Stellen längst Realität – nun soll auch die «letzte Meile» zum Versicherten digital werden. Damit dies sicher, rechtsverbindlich und föderal gut abgestützt gelingt, setzt sich die I V S K für klare gesetzliche Grundlagen und den verbindlichen Einbezug der Durchführungsstellen in die I T-Governance ein.,

Damit die Sozialversicherungen zeitgemäss, effizient und nutzerorientiert funktionieren, braucht es eine rechtliche Grundlage für die digitale Kommunikation mit den Versicherten. Die dafür erforderlichen Anpassungen sollen mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) sowie über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (A T S G) erfolgen.

Die I V-Stellen sind in vielen Bereichen bereits digital unterwegs: Gutachten werden seit Jahren über SuisseMED@P sicher abgewickelt, die Produktpalette von Integrationspartnern sowie die Qualitätssicherung werden digital bewirtschaftet, und auch Fallmanagement und Dossierführung erfolgen seit Jahrzehnten elektronisch. Die nötigen Fachapplikationen werden in I T-Pools gemeinsam entwickelt und betrieben – praxisnah, hoch verfügbar und erprobt.

Der nächste Schritt betrifft die «letzte Meile» der Interaktion mit den Versicherten: Künftig sollen Anmeldungen, Verfügungen und weitere Informationen rechtssicher auch digital ausgetauscht werden können. Dazu braucht es Anpassungen im A T S G, damit digitale Kanäle der schriftlichen Form gleichgestellt und für alle Sozialversicherungen nutzbar werden.

Für eine sichere und versichertenorientierte Umsetzung ist entscheidend, dass neue zentrale Lösungen – etwa die geplante E‑Sozialversicherungsplattform (E‑SOP) – in die bestehenden Strukturen eingebettet werden. Die Durchführungsstellen tragen die Verantwortung im direkten Kontakt mit den Versicherten und müssen deshalb bei Konzeption, Entwicklung und Betrieb der I T‑Systeme auf strategischer, fachlicher und operativer Ebene einbezogen werden.

Die I V S K hat sich in diesem Sinne früh und konsequent eingebracht. Bereits in der Vernehmlassung forderte sie, die digitale Kommunikation im A T S G zu verankern, die Vorlage BISS in der ursprünglichen Form abzulehnen und den Einbezug der Durchführungsstellen und ihrer Fachorganisationen gesetzlich abzusichern. Auf Einladung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (S G K - N) hat die I V S K diese Anliegen erneut dargelegt und in der Folge gemeinsam mit dem B S V sowie der K K A K und der V V A K einen Bericht zur Zusammenarbeit im Rahmen von BISS erarbeitet. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen sehen vor, dass die Durchführungsstellen bei Konzeption, Entwicklung und Betrieb der vom Bund verantworteten I T‑Systeme einbezogen werden. Diese Vorschläge wurden von der Kommission einstimmig gutgeheissen – ein wichtiger Erfolg für einen sicheren, effizienten und föderal abgestützten Vollzug.

Dank diesen Anpassungen können die Durchführungsstellen die künftigen, zentral finanzierten I T‑Systeme des Bundes nicht nur anwenden, sondern aktiv mitgestalten. Sobald die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten, kann die «letzte Meile» der digitalen Kommunikation bei den Sozialversicherungen im Interesse aller Beteiligten erschlossen werden.

Digitalisierung der Sozialversicherungen: Die «letzte Meile» erschliessen
Gunzwiler DestillateBüroeinrichtung LuzernPhotovoltaikanlage, SolartechnikAG kaufen, AG verkaufen und AG gründenWaldis MarkenmöbelPlafondnova - Deckensysteme WandsystemeObstbrände SempacherseePlanung von professionelle InnenbeleuchtungBüroplanung LuzernBüroplanung ZürichBüroeinrichtung ZürichCreanetFirmenmantel verkaufenLeuchten und LeuchtsystemePermanent Make UpBüroplanung Luzern ZürichWAB Zentralschweiz